Ansicht auf §44 im KWG

Neues zur 44er-Prüfung der UIN/USG

Nach einem grundsätzlich positiven Resultat in der 44er-Prüfung der BaFin konnten Union Investment Institutional (UIN) und die Union Service-Gesellschaft (USG) ihre Partnerbanken umfassend informieren. Alle Informationen stehen gebündelt bereit.
 

Dr. Raffaele Parise

 

 

Ein Beitrag von Dr. Raffaele Parise, Gruppenleiter Beratung, Regulatorik & Support bei Union Investment Institutional

Kurz gefasst

  • Die Bundesbank bestätigte Union Investment, dass die geprüften Risikomodelle zur Integration in die Risikotragfähigkeitsansätze der Primärinstitute grundsätzlich geeignet sind. 
  • Union Investment Institutional (UIN) und die Union Service-Gesellschaft (USG) beschäftigen sich im Rahmen des Projekts „Nacharbeiten § 44er“ mit der Behebung von insgesamt 31 Feststellungen.  

  • Per E-Mailing, Informationsdokument und mit zwei Webkonferenzen im Dezember 2020 und Januar 2021 wurden die Partnerbanken über die Prüfungsergebnisse sowie die Auswirkungsanalysen beabsichtigter Änderungen der Risikomessung und erarbeiteten Handlungsempfehlungen für den Umgang mit deren Ergebnissen unterrichtet.  

Im November 2020 hat Union Investment von der BaFin das Begleitschreiben zum Bericht der Bundesbank zur 44er-Prüfung der UIN/USG (bankaufsichtliche Prüfung nach § 44 KWG im Rahmen einer Stellvertreterprüfung) erhalten. Die Prüfung bewertet die Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und fand bereits im November und Dezember 2019 statt.

Im Fokus der Überprüfung standen die von der USG entwickelten Verfahren zur Quantifizierung der Marktpreis-, Immobilien- und Adressenausfallrisiken. Diese ziehen Banken als wesentliche Berechnungsgrundlage der Risikotragfähigkeitsermittlung für die von ihnen gehaltenen Fonds heran.

Positives Prüfergebnis

Die Bundesbank bestätigte im Prüfbericht, dass die geprüften Risikomodelle von Union Investment für die Fondsanlage der Primärinstitute und die damit geschätzten Risikokennziffern für sich genommen grundsätzlich zur Steuerung der Marktpreis-, Adressenausfall- und Immobilienrisiken aus den Fondsgeschäften der Institute sowie zur Integration in deren Risikotragfähigkeitsansätze geeignet sind.

Seit dem Eingang des Prüfberichts beschäftigen sich UIN und USG im Rahmen des Projekts „Nacharbeiten § 44er“ (N44) mit insgesamt 31 Feststellungen des Prüfberichts, die zu beheben sind. Basierend auf einer detaillierten Betrachtung aller Sachverhalte wurden entsprechende Maßnahmen zu deren Behebung festgelegt und die zeitliche Umsetzung dieser Maßnahmen geplant. Diese Umsetzung erfolgt im Rahmen des Projekts in enger Abstimmung mit den involvierten Partnern der genossenschaftlichen FinanzGruppe und soll für alle gewichtigen Feststellungen bis Ende 2022 abgeschlossen werden.

Partnerbanken wurden informiert

Die Partnerbanken wurden unter anderem auf zwei Webkonferenzen im Dezember 2020 und Januar 2021 über die Prüfergebnisse sowie die Auswirkungsanalysen und erarbeiteten Handlungsempfehlungen für den Umgang mit den Ergebnissen unterrichtet. Die bankindividuellen Auswirkungsanalysen wurden außerdem bereitgestellt. Alle Informationen und die Aufzeichnungen der Webkonferenzen finden Sie ab sofort gebündelt in einem für die Banken passwortgeschützten Bereich.

Geschützter Bereich für Partnerbanken mit weiteren Informationen und den Aufzeichnungen der Webkonferenzen.

Stand aller Informationen, Erläuterungen und Darstellungen:
24. März 2021, soweit nicht anders angegeben.

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