
Empfehlungen für den Umgang mit ESG-Risiken
Im Dezember 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. Was sollten Banken dabei beachten?

Ein Beitrag von Dr. Raffaele Parise, Gruppenleiter Beratung, Regulatorik & Support bei Union Investment Institutional
Kurz gefasst
- Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Sinne von ESG ergänzt die drei weiteren wichtigen Mindestanforderungen: MaRisk, MaGo und KAMaRisk.
- Nachhaltigkeitsrisiken sind aus Bafin-Sicht keine eigene Risikoart, sondern vielmehr ein wesentlicher Einflussfaktor.
- Die Bafin erwartet die ESG-Integration im gesamten Haus, was auch die Aufnahme in die Unternehmensstrategie beinhaltet.
- Ziel ist es, die beteiligten Bereiche zu befähigen, ESG-Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bemessen und steuern zu können.
- Die Basis für die einzurichtenden Prozesse bildet zunächst die eigene Risikoinventur.
Das Merkblatt richtet sich an alle von der Bafin beaufsichtigten Kreditinstitute. Dazu zählen Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute. Ausgenommen sind die von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigten Institute. Ziel des Merkblatts ist es nicht, konkrete Prüfungsanforderungen zu formulieren, sondern vielmehr beispielhaft Grundsätze und Prozesse vorzustellen als sinnvolle, aber unverbindliche Verfahrensweisen (Good-Practice-Ansätze), an denen sich die Unternehmen im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken orientieren können. Vor der Wahl der Methode und der Umsetzung ist es für die betreffenden Institute sinnvoll, auf den Proportionalitätsansatz zu achten. Dabei ist Proportionalität nicht gleichbedeutend mit der Größe des Unternehmens, sondern vielmehr, wie relevant die Nachhaltigkeitsrisiken für das Geschäftsmodell sind. Hierbei spielt das Geschäftsmodell des jeweiligen Instituts eine Rolle, genauso wie die von dem Unternehmen bilanzierten Assets und Vermögensgegenstände (wie zum Beispiel Kredite und Wertpapiere).
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Stand aller Informationen, Erläuterungen und Darstellungen:
6. Oktober 2020, soweit nicht anders angegeben.