Russland führt einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg

Union Investment verhängt Zukaufsverbot für russische Staatsanleihen & staatsnahe Emittenten


Was ist passiert?

In der Nacht zum Donnerstag, 24. Februar 2022, hat sich die sicherheitspolitische Lage in Osteuropa deutlich verschärft. Der russische Präsident Wladimir Putin gab in einer Rede bekannt, eine militärische Aktion auf die Ukraine befohlen zu haben. Nach der vorangegangenen Anerkennung der separatistischen „Volkrepubliken“ Luhansk und Donezk wurde damit innerhalb einer Woche eine zusätzliche Eskalation der Lage durch den Kreml eingeleitet und die Schwelle zur Militarisierung des Konflikts überschritten.

Wie bewerten wir die Ereignisse?

Das ESG Committee wertet die russische Militäroperation in der Ukraine als völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Russische Exporte sowie die Erlöse staatsnaher Unternehmen stellen dabei wichtige Stützpfeiler der Aggression dar, da sie zur Finanzierung der Offensive dienen. Dem wollen wir nicht Vorschub leisten.

Welche Maßnahmen haben wir eingeleitet?

Für unsere ESG-Publikumsfonds sind russische Staatsanleihen übrigens bereits seit geraumer Zeit ausgeschlossen. Außerdem sind Investments in belarussischen Staatsanleihen bereits für alle Publikumsfonds ausgeschlossen.

Darüber hinaus haben wir für unsere Publikumsfonds und alle weiteren aktiv gemanagten Mandate ein Zukaufverbot für alle Wertpapiere des russischen Staates sowie einer Reihe staatsnaher russischer Emittenten beschlossen. Das Verbot umfasst den Primär- und den Sekundärmarkt und gilt bis auf weiteres. Mit der Maßnahme schließen wir aus, dass von uns betreute Gelder Finanzierungsquelle für den Krieg in der Ukraine missbraucht werden.

Ab wann gelten die Beschlüsse?

Das Zukaufverbot gilt ab sofort und kann auf Basis aktueller Entwicklungen (etwa mit Blick auf Änderungen bzw. Präzisierungen im Sanktionskatalog der USA und der EU) jederzeit und kurzfristig angepasst werden.

Was geschieht als nächstes?

In einem nächsten Schritt werden wir sämtliche staatsnahen russischen Emittenten überprüfen. Wir wollen damit die Verbindung und gegebenenfalls den Anteil von Unternehmen an der Finanzierung bzw. Beteiligung an der russischen Militäraktion quantifizieren und – falls geboten – das Zukaufverbot erweitern. Je nach Ergebnis der Überprüfung ist auch eine Verschärfung unserer Ausschlusssignale möglich.

Darüber hinaus beobachten wir die politischen und regulatorischen Debatten in Deutschland und Europa sehr aufmerksam. Hier hat es zuletzt erhebliche Bewegung gegeben, sowohl in sicherheits- als auch in energiepolitischen Fragen. Daraus ergibt sich eine neue politische und strategische Gemengelage innerhalb Europas, die wir eng beobachten und bewerten. Aufgrund der Dynamik der Ereignisse und der allgemeinen Unsicherheit lassen sich derzeit für uns keine weiteren Maßnahmen ableiten.

Wir sehen daher noch keine Veranlassung, unsere ESG-Position auf den Feldern der Sicherheits- und Energiepolitik anzupassen.

Wie gehen wir mit westlichen Unternehmen und ihren Aktivitäten in Russland um?

Wir werden die Russlandgeschäfte westlicher Unternehmen zum Gegenstand unserer kontinuierlichen Unternehmensdialoge machen. Erste Gespräche in dieser Angelegenheit sind bereits erfolgt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Kriegsereignisse und der dadurch verursachten Sanktionen gegen russische Privatpersonen und Unternehmen sind Geschäftsaktivitäten in Russland erheblichen Risiken ausgesetzt. Im Einzelfall ist zu prüfen, inwieweit auch nicht-sanktionierte Geschäftstätigkeiten der Finanzierung des russischen Angriffskriegs dienen können. Diese Prüfung läuft bereits und wird kontinuierlich und intensiv fortgeführt.

 

Stand aller Informationen, Erläuterungen und Darstellungen:
28. Februar 2022, soweit nicht anders angegeben.